Mobiler Portalkran Unicraft PK 2 inkl. Trägerklemme und Kettenzug
Geeignet zum Be- und Entladen, für Montage-,
Reparatur- oder Lagerarbeiten auf ebenen und glatten Böden,
in Werkstätten und Hallen.
LIEFERUMFANG:
- 1 Portalkran Unicraft PK 2
- 1 Trägerklemme Unicraft TK 2
- 1 Kettenzug Unicraft K 2000
BESCHREIBUNG Portalkran PK 2:
- Leichtes Verfahren und Aufstellen
durch vier Lenkrollen mit Feststellbremsen
- Einfache und sichere Höhenverstellung
in unbelastetem Zustand über Hebel und
zwei Sicherungsbolzen je Trägerstütze
- Stabiler Stand und robuste, verwindungssteife
Bauweise durch zusätzliche Querverstrebungen
TECHNISCHE DATEN:
- Tragkraft 2 t
- Hubhöhe min. 2400 mm
- Hubhöhe max. 3600 mm
- Lichte Breite 2380 mm
- Abmessungen I-Träger 88 x 160 mm
Abmessungen und Gewicht
- Länge ca. 2500 mm
- Breite ca. 1200 mm
- Höhe ca. 2560 mm
- Gewicht ca. 153 kg
BESCHREIBUNG Trägerklemme TK 2:
- Trägerklemme mit 2 t Tragkraft maximal
- Zur schnellen Herstellung eines Anschlagpunktes
- Geeignet für die Aufnahme von Hebezeugen,
Umlenkrollen und Lasten
- Flexible Handhabung durch weiten
Einstellbereich
TECHNISCHE DATEN:
- Tragkraft 2 t
- Trägerflanschbreite 75-220 mm
- Länge ca. 175 mm
- Breite/Tiefe ca. 74 mm
- Höhe ca. 230 mm
- Gewicht ca. 4,6 kg
BESCHREIBUNG Kettenzug K 2000:
- Robustes Stahlblechgehäuse
- Geschlossenes Sicherheitsdesign
- Bei niedrigem Kraftaufwand leicht bedienbar
- Drehbarer Last- und Aufhängehaken
TECHNISCHE DATEN:
- Tragkraft 2 t
- Hub 2500 mm
- Handkraft bei Nennlast 330 N
- Anzahl Kettenstränge 2
- Abstand min. Aufhängung zu Lasthaken 380 mm
- Gewicht ca. 12,4 kg
Gesamt-Traglast beträgt abzüglich des Gewichtes von Haspelfahrwerk und Kettenzug = ca. 1983 kg.
Die Lieferung dieses Artikels erfolgt per Spedition.
Dazu benötigen wir eine Telefonnummer, unter der Sie tagsüber erreichbar sind.
Folgende harmonisierte Normen wurden angewandt:
DIN EN ISO 12100-1:2010
- Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und Risikominderung
DIN EN ISO 15011:2014-09
- Krane-, Brücken- und Portalkrane; Deutsche Fassung EN 15011:2011+A1:2014
Prüfungen:
Der Portalkran ist gemäß den Bestimmungen der Betriebssicherheitsverantwortung sowie der DGVU Regel 100-500, Kapitel 2.8, vor der ersten Inbetriebnahme und nach Bedarf in Abständen von längstens 1 Jahr durch eine befähigte Person auf den betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen. Eine Person kann als befähigt angesehen werden, wenn sie mindestens die Qualifikation aufweist, die bisher an den Sachkundigen gestellt wurden. Der Prüfumfang und die Prüffristen richten sich u.a. nach den Ergebnissen der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung.
Art, Umfang und Fristen der in der DGUV Regel 100-500 beschriebenen Prüfungen sind bisherige Praxis und entsprechen den Regeln der Technik. Die Prüfung ist im Wesentlichen eine Sicht- und Funktionsprüfung. Sie erstreckt sich auf die Prüfung des Zustandes der Bauteile und Einrichtungen, auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und Vollständigkeit des Prüfbuches. Bei Einhaltung einer Prüffrist von längstens einem Jahr kann der Betreiber davon ausgehen, dass diese Frist ausreichend bemessen ist. Über die Prüfung des Portalkrans ist durch ein Prüfbuch Nachweis zu führen.
Stürmer Maschinen GmbH
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